Verkehrsunfälle
Wir beraten und vertreten Sie bei einem Verkehrsunfall, um Ihre berechtigten Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Kraft-Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Dabei wird zwischen Sach- und Personenschäden unterschieden. Zu Ersteren gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern im Einzelfall auch Nutzungsausfallentschädigungen für den Reparatur- oder Wiederbeschaffungs-, Schadenfeststellungs- oder Entschließungszeitraum.
Darüber hinaus kann Wertminderung für den nunmehr erlittenen Wertverlust an Ihrem Fahrzeug (Makel des „Unfallwagens“) begehrt werden, da selbst nach vollständig durchgeführter, fachgerechter Reparatur der Verkehrskreis dem Fahrzeug einen geringeren Wert gegenüber einem unfallfreien Fahrzeug beimisst.
Bei den Personenschäden gilt es, möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da der gegnerische Versicherer dem Geschädigten häufig einen pauschalen Betrag mit einem Vergleich zur Abgeltung aller Ansprüche anbietet, mit dessen Abschluss weitere, sich im Laufe der Zeit und der ärztlichen Heilbehandlung offenbarenden Verletzungsfolgen ausgeschlossen wären.
In diesen Fällen gibt es oft die Möglichkeit, mit dem Versicherer spezielle Vereinbarungen zu treffen, bei denen ebenfalls ein Geldbetrag gezahlt wird, künftige Ansprüche jedoch beibehalten werden.
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Sie sind mit dem Fahrzeug zu schnell gewesen? Sie haben den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten oder sind mit Ihrem Fahrzeug in eine Umweltzone ohne die Umweltplakette hineingefahren?
Wenn Sie in einem der beispielhaft aufgeführten Fälle einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid zugesandt bekommen haben, sollten Sie möglichst zeitnah einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Denn es gibt zahlreiche Fehlerquellen, durch die beispielsweise das Messverfahren der vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsunterschreitung unverwertbar wird.
Falls nach erfolgter Akteneinsicht, ggf. in Verbindung mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (sofern ein solcher schon erlassen worden ist), sich ein derartiger Fehler im Messverfahren zeigt, fertigen wir in Ihrem Namen eine Einlassung an die Verkehrsbußgeldstelle und versuchen eine Rücknahme des Bußgeldbescheides oder die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Dadurch bleibt Ihnen nicht nur bares Geld erspart, sondern häufig auch die Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg (Verkehrssünderkartei).
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung unter Einschluss des Verkehrsrechts unterhalten, ist die anwaltliche Tätigkeit häufig mit keinerlei weiteren Kosten für Sie verbunden.
Sprechen Sie in jedem Fall mit uns!
Verkehrsstrafrecht
Im Bereich des Verkehrsstrafrechtes lauten die häufigsten Vorwürfe u.a. auf fahrlässige Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall, Fahren unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel, auf grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise oder auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Verkehrsunfallflucht).
Da es sich hier nicht um Ordnungswidrigkeiten, sondern um Straftatbestände handelt, sollten Sie in jedem Fall bereits bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens mit uns sprechen und sich die Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen lassen.
Ziel anwaltlicher Tätigkeit ist es, durch eine möglichst genaue Herausarbeitung der Tatumstände eine effektive Verteidigung vorzunehmen und die Einstellung des Ermittlungs- oder Hauptverfahrens zu erreichen.