Arbeitsrecht
Wenn Sie eine Kündigung oder Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, Ihnen ein Aufhebungsvertrag nahe gelegt wird, Sie Ihren Arbeitslohn trotz geleisteter Arbeit nicht bekommen oder einen Arbeitsvertrag erst noch unterschreiben möchten, sprechen Sie mit uns!
Da eine Abmahnung häufig die Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung Ihres Arbeitgebers ist, sollten Sie bereits jetzt durch anwaltlichen Widerspruch Ihre Sicht der Dinge schildern und der Abmahnung entgegen treten.
Bei einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses muss möglichst schnell gehandelt werden, da für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eine Frist von drei Wochen gilt, innerhalb derer die Klage bereits bei Gericht eingegangen sein muss.
Wir prüfen für Sie, ob das Kündigungsschutzgesetz auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet und die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist. Häufig lassen sich Abfindungen für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes aushandeln.