Strafrecht
In Strafverfahren ist es von entscheidender Bedeutung, möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Strafverfahren gliedert sich in drei Verfahrensabschnitte- das Ermittlungsverfahren (auch Vorverfahren), das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren.
Bereits im Ermittlungsverfahren empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der noch vor Ihrer ersten Einlassung zu dem jeweiligen Vorwurf zunächst Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nimmt und sodann das gegen Sie vorliegende Tatsachen- und Beweismaterial einer gründlichen Bewertung zuführt. Dabei ist es unerlässlich, entlastende Umstände zu ermitteln und vorzutragen. Ziel der anwaltlichen Verteidigung in Strafverfahren ist es häufig, eine Einstellung des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren zu erreichen und damit eine mögliche Verurteilung zu vermeiden.
Wenn Sie ein polizeiliches Schreiben erhalten haben, in dem Sie als Beschuldigter eines Strafverfahrens aufgeführt sind, kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig. In einem vertrauensvollen Gespräch klären wir dann, welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wird und welche Verteidigung zielführend und zugleich zweckmäßig ist.
Sprechen Sie in jedem Fall mit uns!